Formular für Hinweisgeber

Dieses Formular füllen Sie aus, wenn Sie einen Hinweis gemäß Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) mitteilen wollen. Durch Ihre Hinweise helfen Sie, Missstände aufzudecken und die Gefährdung des Unternehmens und somit aller Mitarbeitenden zu verhindern!

Ihre Angaben werden gemäß Hinweisgeberschutzgesetz streng vertraulich behandelt, Ihre Hinweise zu Verstößen können Sie über dieses Formular sowohl anonym als auch nicht-anonym abgeben.

Bitte beachten:

Informationen über den zu meldenden Verstoß müssen im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld einer beruflichen Tätigkeit erlangt worden sein.

Es muss sich dabei um einen Verstoß handeln, der entweder bei Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber aufgetreten ist oder bei einer anderen Stelle, zu der Sie aufgrund Ihrer beruflichen Tätigkeit eine Beziehung haben oder hatten. Bitte beachten Sie, dass Informationen über privates Fehlverhalten nicht unter das Hinweisgeberschutzgesetz fallen.

Trifft vorstehendes zu? Dann nutzen Sie gerne untenstehendes Formular.

Die Ansprechpartner für die Ausübung Ihrer Rechte und weitergehender Informationen erreichen Sie auch per Mail unter hinweis@mvk-unternehmensberatung.de oder unter Tel.: 0211/520995-0, welche Sie alternativ kontaktieren können.

Formular für Hinweisgeber (#5)

Formular für Hinweisgeber

Bezugnahme auf früher gegebene Hinweise

Wenn Sie bereits früher einen Hinweis gegeben haben und Informationen dazu ergänzen möchten, dann geben Sie das bitte hier an.


Hier geben Sie die Referenznummer des Hinweises an, zu dem Sie Informationen ergänzen möchten. Haben Sie keine Referenznummer, dann lassen Sie das Eingabefeld einfach frei und stellen den Bezug in der Beschreibung des Vorfalls weiter unten her.

Informationen zu Unternehmen und Hinweisgeber

Hier geben Sie an, auf welches Unternehmen sich Ihr Hinweis bezieht und in welchem Verhältnis Sie zu diesem Unternehmen stehen.

Wenn Sie angegeben haben, dass Sie auf einen früheren Hinweis Bezug nehmen möchten und eine Referenznummer angegeben haben, übernehmen wir die Informationen dieses Abschnitts automatisch zu.


Sie beziehen sich auf einen früheren Hinweis

Sie haben angegeben, dass Sie Informationen zu einem früheren Hinweis ergänzen möchten und eine Referenznummer angegeben. Die Angaben zu Unternehmen und Hinweisgeber werden automatisch aus dem früheren Hinweis übernommen.

Unternehmen

Bitte geben Sie den vollständigen Namen des Unternehmens an. Am besten ist es, wenn Sie den Namen so angeben, wie er im Handelsregister eingetragen ist. So können wir Ihren Hinweis eindeutig zuordnen.

Hinweisgeber

Wie steht Ihre berufliche Tätigkeit mit dem Verstoß, den Sie melden möchten, in Verbindung? Der Verstoß sollte entweder bei Ihrem aktuellen oder ehemaligen Arbeitgeber oder bei einer anderen beruflich relevanten Stelle passiert sein.

Informationen zum Vorfall


Sie haben "Sonstiges" als Art des Vorfalls ausgewählt. Bitte beschreiben Sie kurz, um was für einen Vorfall es sich handelt.

Bitte beschreiben Sie uns genau, was passiert ist. Nennen Sie uns auch den Ort und die Zeit, wann es passiert ist. Wenn Sie wissen, welches Gesetz Ihrer Meinung nach verletzt wurde, teilen Sie uns das bitte mit. Wenn Sie lieber anonym bleiben möchten, achten Sie darauf, keine persönlichen Informationen preiszugeben. In diesem Fall sollten Sie auch keine Informationen teilen, die Rückschlüsse auf Sie zulassen, wie zum Beispiel Ihre Beziehung zu den beteiligten Personen.

Sie können bis zu 10 Dokumente hochladen. Es werden Bild- und Officedateien in den gängigen Formaten sowie PDF-Dateien und CSV-Dateien bis zu einer Größe von max. 5 MB unterstützt.

Bitte vor dem Absenden lesen!


Voraussetzung für unsere Tätigkeit

Voraussetzung für unsere Tätigkeitist, dass das Unternehmen, mit dem Ihr Hinweis zusammenhängt, die MVK GmbH Unter­neh­mens­be­rat­ungs­ge­sell­schaft als interne Meldestelle beauftragt hat.

Hinweise, die nicht im Zusammenhang mit einem Unternehmen stehen, bei dem wir als interne Meldestelle beauftragt sind, können wir nicht entgegennehmen. Solche Hinweise werden daher auch nicht bearbeitet.

Hinweis zur Externen Meldestelle beim Bundesamt für Justiz

Ergänzend zu der hier möglichen Meldung über uns als interne Meldestelle für die vertraglich mit uns verbundenen Unternehmen / Behörden / Körperschaften sieht das HinSchG die Möglichkeit einer externen Meldung beim Bundesamts für Justiz (BfJ) vor, auf deren Internetseite wir hiermit verweisen:

Errichtung externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz