„Das Problem zu erkennen ist wichtiger als die Lösung zu erkennen, denn die genaue Darstellung des Problems führt zur Lösung.“

[Albert Einstein]

Verfahren zu dokumentieren ist nicht nur nach GoBD erforderlich, sondern auch Gefahrenabwehr!

Eine Verfahrensdokumentation nach GoBD soll den Nachweis erbringen, dass die Anforderungen des Handelsgesetzbuches (HGB) und der Abgabenordnung (AO) für die Erfassung, Verbuchung, Verarbeitung, Aufbewahrung und Entsorgung von Daten und Belegen erfüllt sind.

Eine Verfahrensdokumentation nach dem IT-Sicherheitsgesetz soll den Nachweis erbringen, dass die Anforderungen der IT-Sicherheit eingehalten sind und der Sorgfaltspflicht als Unternehmer nachgekommen wird.

Eine Verfahrensdokumentation hilft dem Betriebsprüfer das Unternehmen zu verstehen.

Durch die schnell voranschreitende Digitalisierung und zunehmende Komplexität von IT- und Datenverarbeitungssystemen ist die Nachvollziehbarkeit für die Behörden enorm schwierig.

Eine Verfahrensdokumentation hat zum Ziel, einem sachverständigen Dritten – den Betriebsprüfern – den Banken – den Versicherern – in angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle, die Organisationsstruktur, die Arbeitsabläufe sowie die eingesetzten Datenverarbeitungssysteme geben.

Verfahrensdokumentation ist Unternehmerverantwortung

Die Erstellung einer Verfahrensdokumentation ist ein wichtiger Baustein der Unternehmerverantwortung, denn der Unternehmer erhält ein exaktes Abbild der Unternehmensorganisation, der Prozessabläufe, der verwendeten IT- und DV-Systeme, sowie eventuell vorhandener Kontrollsysteme. Darüber hinaus wird der aktuelle Stand des Datenschutzmanagements und der Datensicherheit dokumentiert.

Eine Verfahrensdokumentation ist Gefahrenabwehr!

Unternehmen gewinnen häufig wertvolle Erkenntnisse zu drohenden Schwachstellen und Gefahren. Kostenträchtige Situationen können somit sofort angegangen werden.

Im Verlauf einer Verfahrensdokumentation können Geschäftsprozesse so angepasst werden, dass das Unternehmen allen Anforderungen der GoBD, der Steuergesetzgebung und der IT-Sicherheit entsprechen kann.

Prüfungen der Finanzbehörden können durch Vorlage einer professionell erstellten Verfahrensdokumentation erheblich abgekürzt werden. Das Rating und Scoring bei Finanzdienstleistung kann erheblich positiv beeinflusst werden. Das im Moment noch neue IT-Rating, auf das Versicherungsunternehmen immer mehr Wert legen, wird erheblich positiv beeinflusst.

Als Unternehmer können Sie durch die Vorlage einer Verfahrensdokumentation massive Hinzuschätzungen von bis zu 10% auf den Umsatz des Erklärungszeitraums vermeiden!

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