Bußgeld bei Nichtbestellung eines Datenschutzbeauftragten

11. Dez 2019 | Datenschutz

Wegen Nichtbestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten nach Art. 37 DS-GVO wurde gegen einen Telekommunikationsdienstleister aus Baden-Württemberg ein Bußgeld in Höhe von 10.000 € verhängt.

Laut Aussage des Bundesdatenschutzbeauftragten Ulrich Kelber wurde trotz mehrfacher Aufforderungen dieser Verpflichtung nicht nachgekommen, weshalb diese Maßnahme erforderlich sei.

Trotz der Berücksichtigung, dass es sich bei dem Unternehmen um ein Kleinstunternehmen handelt, wurde das Vergehen mit einem derartig hohen Bußgeld geahndet.

Die Zeiten der „Warnschüsse“ scheinen also tatsächlich vorüber zu sein.

Wir informieren Sie kostenfrei zur Notwendigkeit der Bestellung eines Datenschutzbeauftragten!

Über den Autor

Veit Kuhl

MVK GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft in Düsseldorf betreut mit Datenschutzauditoren und externen Datenschutzbeauftragten deutschlandweit Datenschutzmandate. Als Experten für Digitalisierung von Geschäftsprozessen beraten und begleiten wir KMU bei der Digitalisierung des Geschäftsalltags und sind autorisierte Fördermittelberater für das Förderprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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