Cookie Einwilligung nach DSGVO

23. Okt 2020 | Datenschutz

Zuerst haben EuGH und der BGH geurteilt, dass Einwilligungen zu Cookies aktiv vom Nutzer erfolgen müssen. Vorausgewählte Checkboxen sind dabei nicht ausreichend oder zulässig.

In den vergangenen Monaten werden Sie als Nutzer von verschiedenen Webseiten festgestellt haben, dass Sie deutlich mehr Cookieabfragen über sich ergehen lassen müssen.

Grund hierfür ist eine neue Marschrichtung der deutschen Datenschutzbehörden:

Der Einsatz von Tracking-Cookies und vergleichbaren Technologien auf Webseiten werden zukünftig deutlich im Fokus stehen und geprüft werden.

Der Landesbeauftragte für Datenschutz in Baden-Würtemberg wird in einem ersten Schritt die Internetpräsenzen von Medienunternehmen prüfen lassen, ob

  • Seitennutzer vorab über die Nutzung von Cookies informiert werden
  • welche Arten von Cookies verwendet werden
  • diese Nutzung freiwillig erfolget
  • die Nutzung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden kann.

Wir empfehlen den Webseitenbetreibern genau auf den Einsatz von Cookies und externen Ressourcen zu achten. Es sind entsprechende Einwilligungen von den Seitenbesuchern einzuholen. Hierbei ist die freiwillige und aktive Auswahl des Nutzers wichtig.

Vorausgewählte Einwilligungen sind nicht zulässig.

Beachten Sie auch, dass Sie die Einwilligungen entsprechend dokumentieren.

Hierzu gibt es eine Vielzahl von verschiedenen Tools.

Über den Autor

Veit Kuhl

MVK GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft in Düsseldorf betreut mit Datenschutzauditoren und externen Datenschutzbeauftragten deutschlandweit Datenschutzmandate. Als Experten für Digitalisierung von Geschäftsprozessen beraten und begleiten wir KMU bei der Digitalisierung des Geschäftsalltags und sind autorisierte Fördermittelberater für das Förderprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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