Google Analytics – Einwilligung notwendig

14. Nov. 2019 | Datenschutz

Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Maja Smoltczyk, informiert mit heutiger Pressemitteilung, dass die Nutzung von Google Analytics und ähnlichen Diensten nur mit Einwilligung zulässig ist!

Die vollständige Pressemitteilung finden Sie unter: https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2019/20191114-PM-Analyse_Trackingtools.pdf?fbclid=IwAR0IhjEiRhJ7yiiEX_WEaXq-NqnzS6w7CCxTfyxZu5haGAs2hgMq-_5Odv4

Über den Autor

Veit Kuhl

MVK GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft in Düsseldorf betreut mit Datenschutzauditoren und externen Datenschutzbeauftragten deutschlandweit Datenschutzmandate. Als Experten für Digitalisierung von Geschäftsprozessen beraten und begleiten wir KMU bei der Digitalisierung des Geschäftsalltags und sind autorisierte Fördermittelberater für das Förderprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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