Videoüberwachung & Datenschutz

29. Jan 2021 | Datenschutz

Videoüberwachung & Datenschutz

Viele Unternehmen überwachen heutzutage Gebäude und Betriebsgelände mit Kamerasystemen, die Gründe sind vielfältig. Wenn man einmal von professionellen Überwachungssystemen absieht, sind günstige Kameras schnell bestellt, installiert und viele Fehler gemacht. Man könnte auch sagen: „Was dem einen sin Uhl, ist dem andern sin Nachtigall.“

Was gibt es bei der Videoüberwachung zu beachten?

Es muss ein berechtigtes Interesse des Betreibers nachgewiesen werden. Dieses muss darin liegen, sich vor Einbruch, Diebstahl, Vandalismus oder Übergriffen zu schützen. Allerdings gilt: Sobald die Verarbeitung und Speicherung diese Interessen übersteigt oder gar nicht erforderlich ist, eventuell sogar Grundrechte und Interessen von Dritten infrage gestellt werden, ist eine sorgfältige Abwägung vorzunehmen.

Bei systematischer und umfangreicher Überwachung öffentlich zugänglicher Bereiche ist von einem hohen Risiko für die Rechte und Freiheiten natürlicher Personen auszugehen. Hier ist zwingend eine Datenschutz-Folgenabschätzung zu erstellen.

Öffentlicher Raum (z. B. Gehwege, Straßen etc.), Grundstücke von Nachbarn dürfen im Übrigen nicht mitüberwacht werden.

Als Verantwortlicher haben Sie Informationspflichten der DSGVO zu berücksichtigen. Betroffene müssen nachvollziehen können, was im Detail geschieht, was die Umstände der Überwachung sind, wer verantwortlich ist, welche Verarbeitungszwecke vorliegen, auf welche Grundlage sich das berechtigte Interesse stützt.

 

Speicherung und Verarbeitung der Daten bei der Videoüberwachung

Die Daten der Videoüberwachung sind unverzüglich zu löschen, sobald sie zur Erreichung des Zwecks nicht mehr erforderlich sind oder schutzwürdige Interessen der Betroffenen einer weiteren Speicherung entgegenstehen.

Eine Verarbeitung für andere Zwecke ist nicht gestattet. Ausnahme: Gefährdung der öffentlichen Sicherheit oder die Unterstützung zur Aufklärung von Straftaten.

Der datenschutzkonforme Betrieb einer Videoüberwachung ist ein komplexer Vorgang, unsere Experten beraten Sie ausführlich.

Über den Autor

Veit Kuhl

MVK GmbH Unternehmensberatungsgesellschaft in Düsseldorf betreut mit Datenschutzauditoren und externen Datenschutzbeauftragten deutschlandweit Datenschutzmandate. Als Experten für Digitalisierung von Geschäftsprozessen beraten und begleiten wir KMU bei der Digitalisierung des Geschäftsalltags und sind autorisierte Fördermittelberater für das Förderprogramm go-digital des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.

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